Die Einhaltung der Arbeitszeiten ist ein wichtiges Thema für beide Seiten: Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen. Eine Dokumentation daher unbedingt zu empfehlen, zumal auf per EuGH gesetzlich vorgeschrieben seit Mai 2019. Doch nicht alle Unternehmen bieten im Rahmen der Zeiterfassung von Arbeitszeiten auch gleichzeitig eine Übersicht zur Arbeitszeitberechnung mit an.
Natürlich werden bei einer Stempeluhr oder auch bei der Stechkarte die Arbeitszeiten im Hintergrund vom System erfasst und berechnet. Allerdings bedienen sich viele Arbeitnehmer:innen zur eigenen Kontrolle einem eigenen System für die Erfassung der Arbeitszeiten.
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