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Arbeitszeit berechnen – rasch und verständlich erklärt

Haben Sie sich vielleicht schon einmal darüber Gedanken gemacht …
… ob Sie genügend Lohn für die geleistete Arbeit bekommen?
… wo es noch Optimierungsmöglichkeiten bei der Anzahl der Arbeitsstunden oder Arbeitstage gäbe?
… wie Sie ihre Zeit noch effizienter nutzen könnten, um vielleicht mehr Lohn zu verdienen oder größere Umsätze zu erzielen?

Dann sind Sie nicht allein!

Wir verraten Ihnen, wie Sie diese Fragen ganz schnell für sich selbst beantworten können.

Arbeitszeiterfassung im digitalen Zeitalter

Arbeitszeiterfassung und Arbeitszeitenrechner sind nicht immer automatisch in einem Tool gegeben. Oftmals benötigt man trotz einer digitalen Zeiterfassung noch eigene Listen oder weitere Programme, um die Arbeitszeiten so darzustellen, dass auch Überstunden direkt ausgewiesen werden.

Mit timez® ist das anders. Hier werden Arbeitszeiten erfasst und Arbeitszeiten berechnet. Alles selbstständig und mit nur einem Klick auf dem übersichtlichen Dashboard einsehbar.

Was ist überhaupt Arbeitszeit?

Der Begriff „Arbeitszeit“ ist ein wenig komplexer, als es den Anschein macht. Gerade bei der Ermittlung der eigenen Arbeitszeit ist es aber nicht unwichtig, die richtige Definition zu kennen. Das gilt sowohl für die Nutzung eines komplexen Arbeitszeitrechners im Internet als auch für die „händische“ Erstellung einer Arbeitszeittabelle mittels Taschenrechner.

Im Deutschen Arbeitsgesetz (ArbZG) findet sich im ersten Abschnitt unter § 2 folgende Begriffsbestimmung: Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen.

Es gilt allerdings nicht nur die Anwesenheit am Arbeitsplatz, wie etwa dem Büro oder dem Geschäftslokal, sondern auch ein Termin beim Kunden. Gleiches gilt auch für Dienstreisen. Eine Besonderheit liegt im Fall von Bereitschaftsdiensten und Rufbereitschaft vor, wie man sie etwa aus dem medizinischen Bereich kennt.

Je nach Berufsgruppe und Tätigkeit gelten auch verschiedene Sonderregelungen und Bestimmungen, auf die wir im Detail an dieser Stelle leider nicht eingehen können. Die Begriffsbestimmung laut ArbZG sollte aber im Normalfall reichen, um die tägliche Arbeitszeit, die Wochenarbeitszeit und die Jahresarbeitszeit zu bestimmen.

Achtung: Der Weg vom Wohnort zum festen Arbeitsplatz, wie etwa dem Büro, und umgekehrt gilt NICHT als Arbeitszeit!

Wie lange darf ich arbeiten?

Gemäß § 3 des Arbeitszeitgesetzes darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie darf allerdings auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen der Durchschnitt von acht Stunden werktäglich nicht überschritten wird. Die europäische Arbeitszeitrichtlinie spricht von einer Höchstarbeitszeit von 48 Stunden, die ebenso im Sonderfall überschritten werden kann.

In welcher Form und Höhe ein Überstundenzuschlag fällig wird, hängt ganz vom jeweiligen Tarifvertrag ab.
Aufgepasst: Findet sich im Arbeitsvertrag die Vereinbarung, dass Mehrarbeit pauschal mit dem Lohn oder Gehalt abgegolten wird, ist diese gemäß § 307 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) NICHT wirksam!

Zählen Pausen zur Arbeitszeit?

Laut ArbZG ist ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten zu nehmen. Wird neun Stunden am Stück gearbeitet, erweitert sich die Dauer dieser Pause auf 45 Minuten.
Allerdings zählt die Pause selbst NICHT zur Arbeitszeit. Heißt: Sie wird laut Gesetz NICHT vergütet, ist kein Teil des Arbeitslohns, und wird darum auch bei der Erstellung unserer Arbeitszeittabelle und/oder dem Arbeitszeitrechner NICHT berücksichtigt.

Beispiel: Wenn Sie um 9:00 Uhr ins Büro kommen, müssen Sie – bei einer Vollzeitstelle mit durchschnittlich acht Arbeitsstunden pro Tag– bis 17:30 Uhr an Ihrem Arbeitsplatz bleiben.
Bei den genannten Werten handelt es sich um Mindestdauern. Bedeutet: Der Arbeitgeber hat das Recht, längere Arbeitspausen anzuordnen. Er kann zudem festlegen, in welchem Zeitraum die verpflichtende Arbeitspause – im Normalfall handelt es sich um die Mittagspause – einzulegen ist. Die Mindestdauer ist aber in jedem Fall einzuhalten!

Im Normalfall müssen nach einem Arbeitstag zudem elf Stunden vergangen sein, bevor der nächste Arbeitstag beginnt. Aber auch hier finden sich zahlreiche Ausnahmen, wie etwa im medizinischen Bereich, in Verkehrsbetrieben, der Gastronomie oder Landwirtschaft.

… und so wird die Arbeitszeit berechnet!

Wie erwähnt, kann uns ein Arbeitszeitrechner im Internet viel – nun ja – Arbeit abnehmen. Allerdings ist die Ermittlung der Arbeitszeit nicht schwierig und kann ganz einfach per Hand (und Rechner) erledigt werden. Wichtig ist dabei die Beachtung der Sollarbeitszeit sowie der in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitstage. Befinden Sie sich gerade im Bewerbungsprozess oder wollen sich verändern, nutzen Sie einfach Ihre Wunschwerte.

  • Wie viel Stunden pro Tag möchte ich arbeiten?
  • Wie viele Tage pro Woche kann ich meinem Arbeitgeber zur Verfügung stehen?
  • Wie viele Stunden muss ich durchschnittlich pro Woche arbeiten, um am Ende des Monats mein Wunschgehalt zu erreichen?

Wir verraten Ihnen, wie Sie die Antworten ganz schnell und einfach selbst berechnen können!

Arbeitszeiterfassung Schritt 1: durchschnittliche tägliche Arbeitszeit

Die Wochenarbeitszeit sollte Ihnen bekannt sein. Sie wird normalerweise im Arbeitsvertrag geregelt. Ihre tägliche Arbeitszeit erhalten Sie nun, wenn Sie Ihre Wochenarbeitszeit durch die Anzahl der Arbeitstage dividieren. Beispiel: Sind Sie in Ihrem Betrieb auf 40 Arbeitsstunden angestellt, rechnen Sie einfach 40 / 5. Daraus ergibt sich eine Arbeitszeit von acht Arbeitsstunden pro Tag – wenn man von einer Arbeitswoche ausgeht, die am Montag beginnt und am Freitag endet, insgesamt also fünf Arbeitstage umfasst. Sie befinden sich also noch innerhalb des vom Gesetzgeber festgelegten Grenzwertes.

Weit verbreitet sind inzwischen 38,5 Stunden pro Woche. Legt man eine Woche mit fünf Arbeitstagen zugrunde, ergibt sich eine tägliche Arbeitszeit von sieben Stunden und 42 Minuten.
Rechnet man die 30-minütige, verpflichtende Arbeitspause hinzu, können Sie den Betrieb oder das Büro also bereits nach acht Stunden und 12 Minuten wieder verlassen.

Arbeitszeiterfassung Schritt 2: durchschnittliche monatliche Arbeitszeit

Aufgepasst bei der monatlichen Zeiterfassung! Da sich unsere Monate voneinander unterscheiden – manche haben bekanntlich 31 Tage, andere wiederum 30 Tage, zudem beginnt leider nicht jeder Monat mit einem Montag und endet an einem Sonntag – kann man die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit nicht einfach mit dem Wochenfaktor vier multiplizieren.

Vielmehr gilt es, zuerst die durchschnittliche Wochenzahl eines Monats zu ermitteln. Dazu wird die Anzahl der Wochen eines Jahres durch die Anzahl der Monate dividiert, also: 52 dividiert durch 12 gerechnet. Daraus ergibt sich der Wert 4,3333… Um auch das Phänomen der Schaltjahre zu berücksichtigen, wird dieser Wert auf 4,35 aufgerundet. Dies ist der gültige Wochenfaktor.

Die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit ergibt sich nun also aus der Multiplikation der Wochenarbeitszeit mit dem Wochenfaktor 4,35.

Übrigens: Bei der Berechnung des Stundenlohns wird nicht etwa der Wert der wöchentlichen Arbeitszeit hergenommen, sondern ebenfalls der Wert der durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeit.

Arbeitszeiterfassung Schritt 3: durchschnittliche Jahresarbeitszeit

Im Fall der Jahresarbeitszeit, die allerdings für Arbeitnehmer in Normalfall deutlich weniger relevant ist als die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit, kann der Faktor 52 zur Multiplikation genommen werden. Die Wochenarbeitszeit von beispielsweise 40 Stunden ist dabei im Jahresdurchschnitt zu erreichen.

Arbeitgeber sollten bei der Ermittlung der tatsächlichen Jahresarbeitszeit der Mitarbeiter die gesamte Anzahl der Tage abzüglich aller Samstage sowie Sonn- und Feiertage, Urlaubstage sowie die durchschnittlichen weiteren Fehlzeiten zur Arbeitszeiterfassung heranziehen.

Die wichtigsten Formeln der Arbeitszeit-Berechnung auf einen Blick

  • tägliche Arbeitszeit: Wochenstunden / Arbeitstage
  • Wochenarbeitszeit: Wochenstunden x Wochenfaktor (4,35)
  • Jahresarbeitszeit: Wochenstunden x Jahresfaktor (52)

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